Beratung und Vertretung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht. Auf Deutsch, Englisch oder Russisch.
Beratungsgespräch vereinbarenErwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis - für ein dauerhaftes Bleiberecht
Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
Begleitung im Asylverfahren und Schutzstatus
Nach dem Jurastudium und Referendariat in Bremen mit Ausbildungsstationen bei der Deutschen Botschaft in Belgrad, Serbien und in Portugal wurde ich 2016 in Freiburg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Ich helfe allen Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus ihre Rechte durchzusetzen und schneller ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern. Mit über 10 Jahren Erfahrung speziell im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht kann ich Ihnen die schnellstmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte versprechen – stressfrei, egal ob online weltweit oder persönlich vor Ort in Freiburg.
Ich möchte, dass Sie wieder ruhig schlafen und sich unter sicheren Bedingungen eine Zukunft aufbauen können.
Transparente Kosten — damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.
€ 226,10
Bis zu 60 Minuten Rechtsberatung zu Ihrer individuellen Situation. Wird auf eine Gebühr für außergerichtliche Vertretung angerechnet. Persönlich, per Videocall oder telefonisch.
€ 1.800,00
Vertretung gegenüber Behörden, Schriftverkehr und Antragstellung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht. Die Erstberatungsgebühr € 226,10 wird darauf angerechnet. Pro zusätzlichem volljährigem Familienmitglied + 900 €; Pro minderjährigem Familienmitglied + 300 €.
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Entscheidet die Behörde nicht in angemessener Zeit über Ihren Antrag, erhebe ich für Sie Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht (§ 75 VwGO). Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In Verfahren betreffend Aufenthalts- oder Niederlasungserlaubnis: 572,21 €; In Einbürgerungsverfahren: 1.032,44 €. Zzgl. Gerichtsgebühren und Erhöhung bei mehreren Personen. Der Vorteil für Sie: Führt die Klage zum Erfolg, hat die Behörde die Kosten des Verfahrens in der Regel zu erstatten — im Regelfall verbleibt dann keine eigene Kostenbelastung bei Ihnen. Über das Kostenrisiko im Einzelfall kläre ich Sie vor Klageerhebung auf.
Nach Vereinbarung
Vertretung vor allen Verwaltungsgerichten bei Klagen im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht. Üblich ist die Vereinbarung eines Honorars von 238 € pro Arbeitsstunde; Mindestens aber die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten. Es kann auch eine Pauschale vereinbart werden.
Vereinbaren Sie direkt online einen Beratungstermin — schnell und unkompliziert.
Lieber eine kurze Frage stellen?