Migrations- & Staatsangehörigkeitsrecht · Freiburg

Einbürgerung

Über zehn Jahre Migrationsrecht, Kanzlei in Freiburg. Ich begleite Sie von der Antragstellung bis zur Urkunde — persönlich oder online, auf Deutsch, Englisch oder Russisch.

Ersteinschätzung per Chat Antwort binnen 1 Werktag unverbindlich

Oder telefonisch Mo–Fr, 10–12 Uhr: +49 176 593 122 34

So läuft der erste Kontakt ab

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren?

In Freiburg und bei den meisten Behörden derzeit ca. 12 bis 24 Monate. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (§ 75 VwGO) das Verfahren beschleunigen — ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich vorab.

Kann ich die doppelte Staatsangehörigkeit behalten?

Nach aktueller Rechtslage ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich — die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel nicht aufgegeben werden. Ob Besonderheiten für Ihr Herkunftsland gelten, klären wir in der Erstberatung.

Wieviel kostet es?

Für die außergerichtliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren berechne ich eine Pauschale von 1.800,00 € inklusive Umsatzsteuer. Bei gemeinsamer Antragstellung mit Familienangehörigen kommen 900,00 € je weiterem Erwachsenen und 300,00 € je Kind hinzu. Wird eine Untätigkeitsklage erhoben, entstehen zusätzliche Gebühren nach RVG, die ich Ihnen vorher benenne. Die Erstberatung kostet 226,10 € gem. § 34 RVG. Die Ersteinschätzung per Chat ist unverbindlich.

Ich wohne nicht in Freiburg. Können Sie mich trotzdem vertreten?

Ja, eine Vertretung ist bundesweit online möglich.

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Online, in wenigen Minuten — ich melde mich innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.

Erstberatung: 226,10 € inkl. MwSt. · Vertretung im Einbürgerungsverfahren: Pauschale 1.800,00 € (Familie: +900 € je weiterem Erwachsenen, +300 € je Kind)