Migrations- & Staatsangehörigkeitsrecht · Freiburg
Über zehn Jahre Migrationsrecht, Kanzlei in Freiburg. Ich begleite Sie von der Antragstellung bis zur Urkunde — persönlich oder online, auf Deutsch, Englisch oder Russisch.
Ersteinschätzung per Chat
Oder telefonisch Mo–Fr, 10–12 Uhr: +49 176 593 122 34
In Freiburg und bei den meisten Behörden derzeit ca. 12 bis 24 Monate. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, kann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (§ 75 VwGO) das Verfahren beschleunigen — ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich vorab.
Nach aktueller Rechtslage ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich — die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel nicht aufgegeben werden. Ob Besonderheiten für Ihr Herkunftsland gelten, klären wir in der Erstberatung.
Für die außergerichtliche Vertretung im Einbürgerungsverfahren berechne ich eine Pauschale von 1.800,00 € inklusive Umsatzsteuer. Bei gemeinsamer Antragstellung mit Familienangehörigen kommen 900,00 € je weiterem Erwachsenen und 300,00 € je Kind hinzu. Wird eine Untätigkeitsklage erhoben, entstehen zusätzliche Gebühren nach RVG, die ich Ihnen vorher benenne. Die Erstberatung kostet 226,10 € gem. § 34 RVG. Die Ersteinschätzung per Chat ist unverbindlich.
Ja, eine Vertretung ist bundesweit online möglich.
Online, in wenigen Minuten — ich melde mich innerhalb eines Werktags mit einer ersten Einschätzung.
Erstberatung: 226,10 € inkl. MwSt. · Vertretung im Einbürgerungsverfahren: Pauschale 1.800,00 € (Familie: +900 € je weiterem Erwachsenen, +300 € je Kind)