Migrations- & Staatsangehörigkeitsrecht · Freiburg

Einbürgerung

Kompetente Unterstützung von Antragstellung bis Urkunde — persönlich, auf Deutsch, Englisch oder Russisch.

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10+ Jahre Erfahrung
1000+ Begleitete Verfahren
3 Sprachen

So läuft der erste Kontakt ab

Warum mit anwaltlicher Unterstützung?

Antragsstellung ohne Fehler

Ein unvollständiger oder fehlerhafter Antrag kostet Monate. Ich prüfe Ihre Unterlagen vollständig bevor wir einreichen.

Schnellere Bearbeitung

Ich kenne die Abläufe der Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg und weiß, wie Ihr Verfahren mit einer Untätigkeitsklage beschleunigt werden kann.

Rechtssichere Prüfung

Ich prüfe vorab ob alle Voraussetzungen vorliegen — und ob Ausnahmen oder Erleichterungen für Sie in Frage kommen.

Vertretung bei Ablehnung

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, lege ich Widerspruch ein und klage bei Bedarf vor dem Verwaltungsgericht.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Erstberatung

Wir prüfen gemeinsam Ihre Situation: Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Gibt es Besonderheiten oder Hindernisse?

02

Unterlagen zusammenstellen

Ich erstelle eine individuelle Checkliste aller erforderlichen Dokumente.

03

Antragstellung

Ich stelle den Antrag vollständig und korrekt bei der zuständigen Behörde.

04

Begleitung bis zur Urkunde

Ich überwache den Verfahrensstand und setze Fristen durch.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Seit der Reform 2024 gelten neue Bedingungen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
  • Keine schwerwiegenden Vorstrafen
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Einbürgerungstest

Hinweis: Nicht alle Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein — es gibt gesetzliche Ausnahmen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren?

In Freiburg und bei den meisten Behörden derzeit ca. 12 bis 24 Monate. Mit einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht lässt sich in fast allen Fällen das Verfahren verkürzen.

Kann ich die doppelte Staatsangehörigkeit behalten?

Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit deutlich einfacher möglich.

Wieviel kostet es?

Für die außergerichtliche Vertretung nehme ich ein Pauschale von €1.500,00 alles inklusive. Wenn eine Untätigkeitsklage erhoben werden soll, können weitere Kosten entstehen. Ich bespreche alle Kosten im ersten Beratungsgespräch transparent mit Ihnen. Die Erstberatung kostet €226,10 gem. § 34 RVG. Die telefonische 15-Minuten-Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Ich wohne nicht in Freiburg. Können Sie mich trotzdem vertreten?

Ja, eine Vertretung ist bundesweit online möglich.

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Erstberatung: €226,10 inkl. MwSt.